29.07.2026
Uber und Co.: In Köln vorerst kein Mindestpreis für Mietwagenfahrten mit Fahrer
Das Verwaltungsgericht (VG) Köln hat die von der Stadt Köln eingeführten Mindestpreise für Mietwagenfahrten mit Fahrer vorläufig außer Kraft gesetzt. Die Regelung sah vor, dass Mietwagenfahrten höchstens 20 Prozent günstiger sein dürfen als vergleichbare Taxifahrten.
Gegen die Vorgabe hatten zwei Mietwagenunternehmen und eine Vermittlungsplattform geklagt. Das Gericht gab den Eilanträgen eines Unternehmens und der Plattform statt. Nach Auffassung der Richter ist die Regelung voraussichtlich rechtswidrig.
Zur Begründung führte das Gericht an, der Oberbürgermeister der Stadt Köln habe die Entscheidung nicht ohne ausreichende Beteiligung des Stadtrats treffen dürfen. Zudem habe die Stadt den Geltungsbereich unzulässig über das Kölner Stadtgebiet hinaus ausgedehnt. Auch die Übertragung taxispezifischer Regelungen auf den Mietwagenverkehr sei rechtlich problematisch.
Über eine mögliche Beschwerde gegen den Eilbeschluss müsste das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entscheiden.
Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 24.07.2026, 18 L 1226/26, nicht rechtskräftig