23.07.2026
Wegen Mitgliedschaft in Terror-Vereinigung verurteilt: Syrer darf trotz Familie in Deutschland abgeschoben werden
Ein Syrer ist mit einem Eilantrag gegen seine Abschiebung gescheitert. Die Stadt Düsseldorf darf dem Mann die Abschiebung androhen und ein Wiedereinreiseverbot von 20 Jahren verhängen, bestätigte das dortige Verwaltungsgericht (VG).
Der Syrer war 2020 unter anderem wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, Kriegswaffendelikten sowie Freiheitsberaubung mit Todesfolge in 19 Fällen zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Nach Auffassung des Gerichts bestehen weder wegen der Lage in Syrien noch aufgrund seiner familiären Bindungen in Deutschland Abschiebungshindernisse.
Zwar lebt der Mann mit seiner Ehefrau und vier minderjährigen Kindern in engem familiärem Kontakt. Die Richter stellten jedoch fest, dass die öffentliche Sicherheit Vorrang habe. Sie verwiesen auf die erhebliche Schwere der Straftaten und eine fortbestehende Wiederholungsgefahr.
Der Syrer war 2013 Mitglied einer jihadistischen Kampfgruppe in Syrien und an der Eroberung von Raqqa beteiligt. Nach den Feststellungen des Gerichts wirkte er an der Gefangennahme von rund 40 Personen mit; mindestens 19 Gefangene wurden später hingerichtet.
Da der Mann seine Taten weiterhin bestreite und keine Aufarbeitung seiner Vergangenheit erkennbar sei, hält das VG Düsseldorf die Gefahr weiterer schwerer Straftaten für hinreichend wahrscheinlich. Auch das 20-jährige Wiedereinreiseverbot sei deshalb rechtmäßig.
Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen eingelegt werden.
Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 20.07.2026, 8 L 1127/26, nicht rechtskräftig