14.07.2026
Illegales Wochenendhaus: Kein Notwegerecht für die Zufahrt
Wer sein Grundstück mit dem Auto nur über den Privatweg eines Nachbarn erreichen kann, hat nicht automatisch Anspruch auf ein Notwegerecht. Das gilt vor allem dann, wenn das Grundstück illegal genutzt wird, wie das Landgericht (LG) Landau entschieden hat.
Eine Frau nutzte ihr Wochenendhaus dauerhaft zum Wohnen. Da sie dieses mit dem Auto nur über einen Privatweg des Nachbarn erreichen konnte, verlangte sie von diesem, ihr die Zufahrt über sein Grundstück zu gestatten. Außerdem sollte das Fahrrecht dauerhaft durch eine Eintragung im Grundbuch abgesichert werden.
Damit hatte sie vor Gericht keinen Erfolg. Das Notwegerecht scheiterte bereits daran, dass die Frau das Wochenendhaus rechtswidrig erweitert hatte. Bereits Jahre zuvor hatte die zuständige Bauaufsichtsbehörde einen entsprechenden Änderungsantrag abgelehnt, weil das Gebäude erheblich von den genehmigten Bauplänen abwich und dadurch seinen Charakter als Wochenendhaus verloren hatte.
Die Eigentümerin machte geltend, die Bauaufsichtsbehörde habe ihr signalisiert, gegen die bestehende Bebauung nicht einzuschreiten. Das genügte dem Gericht jedoch nicht. Eine bloße passive Duldung reiche nicht aus. Erforderlich sei vielmehr eine eindeutige und verbindliche Erklärung der Behörde, den rechtswidrigen Zustand aktiv zu dulden.
Auch der Umstand, dass der Weg möglicherweise seit Jahrzehnten genutzt worden war, half der Frau nicht weiter. Daraus ergebe sich kein Gewohnheitsrecht, das den Grundstückseigentümer zur Duldung der Durchfahrt verpflichte, entschied das LG.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Grundstückseigentümerin hat gegen die Entscheidung Berufung eingelegt.
Landgericht Landau in der Pfalz, Urteil vom 31.03.2026, 4 O 121/25, nicht rechtskräftig