05.05.2026
BMF-Entwurf zur Außenprüfung: Steuerberaterverband für mehr Tempo
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat neue Vorschläge für die Durchführung von Betriebsprüfungen vorgelegt. Damit will es die aktuelle Rechtslage umsetzen und für weitere Beschleunigungen der Prüfungen sorgen. Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) hat diese geprüft. Sein Fazit: Das Ziel sei zu begrüßen, in der Umsetzung sei Luft nach oben.
Das BMF habe den Referentenentwurf einer Außenprüfungsordnung vorgelegt, der die bisherige Betriebsprüfungsordnung ablösen und an die Abgabenordnung anpassen soll, erläutert der DStV. Ziel sei es, Außenprüfungen künftig zeitnäher, risikoorientierter und effizienter durchzuführen.
Nach dem Entwurf sollen Außenprüfungen künftig grundsätzlich früher erfolgen. Einen Rechtsanspruch der Steuerpflichtigen auf eine Prüfung innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens schaffe der Entwurf jedoch nicht.
Aus Sicht des DStV reicht das nicht aus. Gerade kleine und mittlere Unternehmen litten in der Regel nicht unter einer zu langen Prüfungsdauer, sondern unter einer Prüfung von Zeiträumen, die weit in der Vergangenheit liegen. Der DStV habe deshalb erneut ein größenunabhängiges Antragsrecht auf eine zeitnahe Außenprüfung angeregt.
Der Entwurf enthalte gute Ansätze – unklare Vorgaben und unbestimmte Rechtsbegriffe verwässerten diese jedoch. Dies gilt für den DStV bei der risikoorientierten Prüfung und dem Umfang von Außenprüfungen genauso wie für die Pflicht zur Mitteilung von Prüfungsschwerpunkten. Ebenso hätten sich unklare Vorgaben in sehr sensiblen Bereichen wie dem qualifizierten Mitwirkungsverlangen oder der Einleitung von Steuerstrafverfahren gefunden.
Zur Stärkung des risikoorientierten Prüfungsansatzes und einer effizienten Fallauswahl regt der DStV klare Vorgaben hinsichtlich der Risikoparameter an. Bei der Anwendung des Sanktionsregimes der qualifizierten Mitwirkungsverlangen oder der Einleitung von Steuerstrafverfahren fordert er dringend Konkretisierungen. Nur so könne die Finanzverwaltung eine einheitliche Anwendung sicherstellen und unnötige Prüfungshandlungen und Risiken für Steuerpflichtige vermeiden.
Die Finanzverwaltung wolle den kooperativen Ansatz bei Außenprüfungen stärken. Hierzu sehe der Entwurf Vorgaben für den Abschluss von Rahmenvereinbarungen zwischen Finanzverwaltung und Steuerpflichtigen vor.
Gerade vor dem Hintergrund, dass durch eine solche Vereinbarung qualifizierte Mitwirkungsverlangen vermieden werden können, begrüßt der DStV die Vorgaben ausdrücklich. Zur Förderung des Abschlusses von Rahmenvereinbarungen regt er ergänzende Klarstellungen an. Insbesondere sollten Steuerpflichtige oder ihre steuerlichen Berater ausdrücklich auf solche Vereinbarungen hinwirken können. Eine Ablehnung oder Kündigung sollte der Finanzverwaltung nur aus gewichtigen Gründen möglich sein.
Deutscher Steuerberaterverband e.V., PM vom 30.04.2026