14.04.2026
Tax Omnibus: German Tax Advisers nehmen gemeinsam Stellung
Zum ersten Mal reichen die German Tax Advisers (GTA) eine gemeinsame Stellungnahme in einem Konsultationsverfahren der EU-Kommission ein. Ziel ist die konsequente Vereinfachung von EU-Vorschriften zur Unternehmensbesteuerung.
Mit dem Tax Omnibus wolle die EU-Kommission den Verwaltungsaufwand für Unternehmen spürbar senken, so der Deutsche Steuerberaterverband (DStV). Die GTA – die Brüssler Kooperation des DStV mit der Bundesteuerberaterkammer – begrüßten diesen Ansatz. Zugleich hätten sie konkrete Vorschläge für Vereinfachung, Digitalisierung, Harmonisierung und bessere Rechtssetzung unterbreitet, so der DStV.
So kritisierten die GTA bei der Richtlinie zur Bekämpfung von Steuervermeidung (ATAD) das dort festgesetzte Mindestschutzniveau. Dieses verhindere eine echte Harmonisierung und fördert Wettbewerbsverzerrungen, Doppelbesteuerung und erheblichen bürokratischen Mehraufwand. Stattdessen fordern die GTA abschließende Regelungen mit klar begrenzten Öffnungsklauseln. Bei der Zinsschranke unterstützen sie eine Beschränkung der Regelung auf konzerninterne Finanzierungen, eine verpflichtende Ausgestaltung des Freibetrags sowie Maßnahmen zur Abmilderung prozyklischer Effekte, etwa in wirtschaftlichen Krisen. Nachbesserungsbedarf sehen die GTA auch bei der Wegzugsbesteuerung. Entstrickungsbesteuerungen sollten dort unterbleiben, wo Vermögenswerte trotz Sitzverlagerung weiterhin vollständig steuerlich im Herkunftsstaat erfasst bleiben.
Die GTA schlagen bei der Mutter-Tochter-Richtlinie vor, starre Listen zulässiger Gesellschaftsformen zu streichen und stattdessen alle körperschaftsteuerpflichtigen Unternehmen einzubeziehen. Zudem sprechen sie sich für ein einheitliches digitales EU-Portal für Dividendenbefreiungen aus. Ergänzend fordern sie den Abbau pauschaler GAAR-Dokumentationspflichten zugunsten gezielter Prüfungen im Verdachtsfall.
Ähnliche Vorschläge unterbreiten die GTA für die Zins und Lizenzgebührenrichtlinie: ein gemeinsames Freistellungsportal, eine klarere Definition des wirtschaftlichen Eigentümers, die Anerkennung mittelbarer Beteiligungen und eine Angleichung der Beteiligungsschwellen an die Mutter Tochter Richtlinie.
Ambitioniert sind die Reformvorschläge der GTA zur Streitbeilegungsrichtlinie: Ein vollständig digitalisiertes, einheitliches Beschwerdeverfahren über ein EU-Portal, klare Fristen, eine stärkere Beteiligung der Steuerpflichtigen und die Einrichtung einer ständigen unabhängigen EU-Schiedsstelle mit verbindlicher Entscheidungskompetenz. Eine solche Reform würde die Verfahren beschleunigen, Rechtssicherheit erhöhen und echte Entlastung für Unternehmen schaffen.
Deutscher Steuerberaterverband e.V., PM vom 07.04.2026