31.03.2026
Kontrolle der Umsatzsteuer: Obliegt den Ländern
Nach Artikel 108 des Grundgesetzes obliegen die Erhebung und Kontrolle der Umsatzsteuer grundsätzlich den Ländern. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (BT-Drs. 21/4899) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 21/4488) mit.
Die vorliegende Kleine Anfrage überschreite insofern dort die Grenzen des verfassungsrechtlich verbürgten Fragerechts, wo Umstände berührt seien, die nicht in den Verantwortungsbereich des Bundes fallen würden. Es sei aber allgemein bekannt, dass Umsatzsteuer insbesondere mittels Betrugsformen wie Karussell- und Kettengeschäfte, die regelmäßig grenzüberschreitend angelegt seien, hinterzogen werde, heißt es in der Antwort weiter.
Deutscher Bundestag, PM vom 27.03.2026