28.01.2026
Ausländische Umsatzsteuer-Identifikationsnummern: Qualifizierte Bestätigung wieder möglich
Qualifizierte Bestätigungsanfragen zu ausländischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummern (USt-IdNr) sind wieder möglich. Das teilt das Bundeszentralamt für Steuern mit.
Der Service hatte am 27.01.2026 kurzzeitig nicht zur Verfügung gestanden. Hintergrund war eine technische Störung.
Unternehme, die Lieferungen und Leistungen innerhalb des Europäischen Binnenmarktes erbringen oder erhalten, benötigen für die Abwicklung eine USt-IdNr.
Der Besitz einer gültigen USt-IdNr ist eine der Voraussetzungen dafür, dass diese Lieferungen und Leistungen umsatzsteuerfrei erbracht und erhalten werden können, wenn auch das in dem anderen EU-Mitgliedsstaat ansässige Unternehmen eine gültige USt-IdNr besitzt.
Bundeszentralamt für Steuern, PM vom 27.01.2026