21.01.2026
Gewerbesteuer 2021: In Bayern trugen Großbetriebe mehr als die Hälfte zum Gewerbesteuermessbetrag bei
Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik wurde im Jahr 2021 bayernweit ein Gewerbesteuermessbetrag von insgesamt 3,2 Milliarden Euro als Besteuerungsgrundlage für die Gewerbesteuer festgesetzt. Das bedeute einen Anstieg um 15,7 Prozent im Vergleich zu 2020. Insgesamt wurden 775.151 gewerbesteuerpflichtige Betriebe (ohne Organgesellschaften) in die Berechnung einbezogen; 2,2 Prozent mehr als im Vorjahr. Verglichen mit 2016 erhöhte sich die Anzahl der gewerbesteuerpflichtigen Betriebe 2021 sogar um 12,8 Prozent.
Hinsichtlich der Besteuerungsgrundlagen stellt das Landesamt fest, dass der Gewinn aus Gewerbebetrieb in 2021 bei 113,2 Milliarden Euro und somit um 14,8 Prozent über dem Vorjahreswert lag. Zieht man einen Vergleich innerhalb eines Fünf-Jahres-Zeitraumes, so erhöhte sich der Gewinn aus Gewerbebetrieb verglichen mit dem Jahr 2016 um 33,0 Prozent. Der Verlust aus Gewerbebetrieb 2021 betrug 24,2 Milliarden Euro.
Der vortragsfähige Verlust 2021 (170,9 Milliarden Euro) erhöhte sich in Relation zum Jahr 2020 (+3,6 Prozent). Verglichen mit 2016 ist laut Statistischem Landesamt beim vortragsfähigen Verlust 2021 ein Zuwachs von 15,6 Prozent festzustellen.
Nur 307.311 (beziehungsweise 39,6 Prozent) der insgesamt 775.151 Betriebe verzeichneten in 2021 einen positiven Steuermessbetrag. Sie allein trugen damit zum Gesamtvolumen des Gewerbesteuermessbetrages bei. 467.840 Betriebe (beziehungsweise 60,4 Prozent) wiesen einen Steuermessbetrag von Null auf und wurden daher auch nicht von den Gemeinden zur Gewerbesteuer herangezogen.
Bei der Betrachtung des Steuermessbetrages nach Betriebsgrößenklassen falle eine starke Konzentration auf Betriebe mit hohen Gewerbeerträgen von fünf Millionen Euro oder mehr auf: Einerseits sind nur 0,6 Prozent beziehungsweise 1.996 der gewerbesteuerpflichtigen Betriebe mit positivem Steuermessbetrag in diese Größenklasse eingeordnet, andererseits erwirtschaftete diese Gruppe mit 1,8 Milliarden Euro beziehungsweise 55,3 Prozent mehr als die Hälfte des gesamten Steuermessbetrages. Bei diesen gewerbeertragsstarken Betrieben handelte es sich zu 65,7 Prozent (beziehungsweise 1.312 Betriebe) um Kapitalgesellschaften, während lediglich 0,9 Prozent, also 18 Betriebe, Einzelgewerbetreibende waren.
Auf Ebene der kreisfreien Städte und Landkreise ergaben sich die höchsten Steuermessbeträge in der Stadt München (612,1 Millionen Euro). Es folgte mit einigem Abstand der Landkreis München (385,3 Millionen Euro). Die Stadt Nürnberg erreichte mit 113,1 Millionen Euro den dritthöchsten Betrag. Die niedrigsten Steuermessbeträge verzeichneten die Stadt Kaufbeuren (5,8 Millionen Euro) sowie die Stadt Ansbach (6,3 Millionen Euro).
Bayerisches Landesamt für Statistik, PM vom 19.01.2026