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23.10.2025

Anschlag von Hanau: Klageerzwingungsverfahren erfolglos

Der 7. Strafsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main hat die Anträge auf gerichtliche Entscheidung im Klageerzwingungsverfahren der Eltern eines der durch den Anschlag von Hanau vom 19.02.2020 Getöteten als unzulässig verworfen.

Die Eltern hatten sich gegen die Einstellung beziehungsweise Nichteinleitung von Ermittlungsverfahren gegen die Betreiber der Arena Bar in Hanau sowie namentlich nicht benannte Polizeibeamte und Mitarbeiter der Stadt Hanau gewendet. Sie hatten vorgetragen, dass diese wegen eines zur Tatzeit verschlossenen Notausgangs mitverantwortlich für den Tod des Geschädigten gewesen seien und sich dadurch strafbar gemacht hätten.

Darüber hinaus wenden sich die Eltern gegen die Nichteinleitung von Ermittlungen gegen den vormaligen Innenminister des Landes Hessen sowie mehrere leitende Mitarbeiter der Polizei. Sie tragen vor, dass diese es unterlassen hätten, für eine ausreichende Ausstattung des Notrufsystems der Polizei Sorge zu tragen, wodurch es zu einer verzögerten Alarmierung der Rettungskräfte gekommen sei.

Die Generalstaatsanwaltschaft hat die Beschwerde der Eltern des Getöteten zurückgewiesen. Ihre dagegen gerichteten Anträge auf gerichtliche Entscheidung blieben vor dem OLG ohne Erfolg. Die Eltern hätten keine Fehler der von der Staatsanwaltschaft geführten Ermittlungen aufgezeigt. Sie hätten, so das OLG, mit ihren Anträgen nicht den hohen Anforderungen an ein Klageerzwingungsverfahren entsprechend ausgeführt, dass die Tötung des Geschädigten bei offenem Notausgang beziehungsweise bei besserer Ausstattung des Notrufsystems hätte verhindert werden können.

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschlüsse vom 16.10.2025, 7 Ws 71-75/25, unanfechtbar