Zurück

23.10.2025

Rechtsmittelstreitwerte sollen erhöht werden: Bundeskabinett beschießt Formulierungshilfe

Die Beträge, ab denen Berufung oder Beschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen eingelegt werden kann, sollen moderat angehoben werden. Damit soll im Gleichklang mit der Erhöhung der Zuständigkeitsstreitwerte bei den Amtsgerichten die Inflation seit der jeweils letzten Anpassung der Beträge berücksichtigt werden.

Die Änderungen sollen im parlamentarischen Verfahren zusammen mit der Erhöhung der Zuständigkeitsstreitwerte bei den Amtsgerichten erfolgen. Eine entsprechende Formulierungshilfe des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat die Bundesregierung jetzt beschlossen.

Die moderate Erhöhung der Rechtsmittelstreitwerte berücksichtige, dass Rechtsmittel auch bei geringen Streitwerten oftmals eine hohe Bedeutung sowohl für die Parteien als auch für eine einheitliche Rechtsprechung haben können. Die Anpassung solle zugleich zu kürzeren Verfahrensdauern beitragen. Denn durch die Erhöhung werde sich insgesamt die Zahl der Rechtsmittelverfahren verringern, so das Ministerium.

Konkret sei vorgesehen, die Wertgrenze für Berufungen (§ 511 der Zivilprozessordnung – ZPO), für Beschwerden in vermögensrechtlichen Angelegenheiten nach § 61 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit und das Verfahren nach billigem Ermessen (§ 495a ZPO) von derzeit 600 auf 1.000 Euro zu erhöhen. Die Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof (§ 544 ZPO) soll von derzeit 20.000 auf 25.000 Euro angehoben werden und die Wertgrenze für viele Kostenbeschwerden von derzeit 200 auf 300 Euro.

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, PM vom 22.10.2025